Schlussempfehlungen
• Nicht oder nur zum Teil zum Vorsteuerabzug berechtigte Leistungsempfänger sollten ggf. in 2007 geplante Anschaffungen, die mit dem allgemeinen Steuersatz belastet sind, bereits im Jahr 2006 durchführen. Hier sei erneut darauf hingewiesen, dass nicht das Rechnungsdatum, sondern das Leistungsdatum zählt.
• Vergessen Sie nicht bei Abgabe von Angeboten, Kostenvoranschlägen und Preislisten, beim Abschluss von langfristigen Verträgen auf die Umsatzsteuererhöhung zum 1.1.2007 hinzuweisen. Ohne Hinweis ist ein Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung nur unter bestimmten Voraussetzungen durchsetzbar.
• Treffen Sie frühzeitig Vorkehrungen, damit die technischen Voraussetzungen auch für die Fakturierung der Rechnungen mit dem neuen Steuersatz ab dem 1.1.2007 gegeben sind.
• Prüfen Sie, ob für das Jahr 2006 noch Teilleistungen vereinbart werden können.
Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens
erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden! Trotz
gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge kann eine Haftung für deren Inhalt nicht
übernommen werden.
Die Sozietät Einhausen stellt in diesen News verschiedenste Informationen zur
Verfügung. Wir weisen Sie allerdings darauf hin, dass wir für die Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der hier angebotenen Informationen keine Gewähr
übernehmen. Die von uns zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine
individuelle Steuerberatung und sind nicht Gegenstand eines Beratungsvertrages.
Alle Rechte an diesen News und dessen Inhalt liegen bei den Urhebern. Nutzer
dürfen einzelne Inhalte in keiner Form einzeln oder kombiniert ohne Zustimmung der
Berechtigten gewerblich nutzen.

